Extremismusprävention: Was wollen wir eigentlich verhindern?
Ein Policy Paper, das die richtige Debatte eröffnet
Das Policy Paper „Wie die deutsche Politik Radikalisierung indirekt fördert“ von Marc Allroggen, Meltem Kulaçatan, Conrad Schetter und Carina Yıldırım-Schlüsing trägt eine bewusst zugespitzte These im Titel. Im Kern richtet sich die Kritik gegen eine politische und öffentliche Debatte, die Migration, innere Sicherheit und Radikalisierung zu eng miteinander verknüpft. Die Autor:innen halten dem entgegen, dass sich ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen Migrations- oder Fluchterfahrung und Radikalisierung wissenschaftlich nicht begründen lässt. Gleichzeitig warnen sie davor, dass die wiederholte Markierung bestimmter Bevölkerungsgruppen als Sicherheitsrisiko Ausgrenzung und Marginalisierung verstärken kann.
Vieles daran erscheint mir fachlich gut begründet und für die weitere Debatte wichtig. Das gilt besonders für die Forderung, Radikalisierungsprozesse stärker phänomenübergreifend zu betrachten. Biografische Krisen, soziale Ausgrenzung, fehlende Zugehörigkeit, Gruppendynamiken oder individuelle Vulnerabilitäten lassen sich nicht exklusiv einem bestimmten Extremismusphänomen zuordnen. Ebenso sinnvoll ist es, Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Radikalisierungsdynamiken stärker in den Blick zu nehmen und Präventionsarbeit nicht vorschnell entlang vermeintlich eindeutiger Zielgruppen zu organisieren. Das Policy Paper fordert entsprechend eine stärkere fallbezogene Betrachtung und eine stärkere Berücksichtigung solcher Co-Radikalisierungsprozesse.
Spannend wird die Argumentation für mich dort, wo aus dieser Diagnose Konsequenzen für die Ausrichtung von Prävention gezogen werden. Im ergänzenden Interview mit ufuq.de rücken Allroggen und Kulaçatan soziale Integration, Emotionsregulation, Perspektivübernahme und allgemeine Resilienz deutlich ins Zentrum. Kulaçatan schlägt vor, Prävention breiter als Teil allgemeiner Bildungsarbeit zu denken. Allroggen argumentiert zugleich, spezifische ideologische Faktoren spielten gegenüber den zugrunde liegenden krisenhaften Entwicklungen eine eher untergeordnete Rolle. Damit wird eine Frage sichtbar, die weit über die konkrete Debatte um Migration hinausweist.
Denn je stärker wir Extremismusprävention auf allgemeine Schutzfaktoren wie soziale Einbindung, Selbstwirksamkeit, emotionale Kompetenzen oder die Fähigkeit zur Bewältigung von Krisen ausrichten, desto grundsätzlicher müssen wir klären, was wir mit Extremismusprävention eigentlich verhindern wollen. Vielleicht liegt genau hier eine Grenze, an der nicht die vorgeschlagenen Maßnahmen problematisch werden, sondern unsere begriffliche Ordnung. Die Förderung von Resilienz, Teilhabe und sozialer Kompetenz kann sinnvoll und notwendig sein. Ob sie deshalb zwingend als Extremismusprävention begründet werden muss, ist eine andere Frage.
Prävention ist immer Prävention von etwas
Prävention klingt zunächst nach einer Methode. Tatsächlich enthält der Begriff bereits eine Zielbestimmung: Prävention ist immer Prävention von etwas. Wer verhindern will, muss zumindest eine Vorstellung davon haben, welche Entwicklung möglichst nicht eintreten soll. Das gilt auch dann, wenn präventive Arbeit lange vor einer konkreten Gefährdung ansetzt und ihre Wirkung kaum unmittelbar messbar ist. Ohne einen Gegenstand der Prävention lässt sich weder begründen, warum eine Maßnahme notwendig ist, noch plausibel beschreiben, wie sie wirken soll.
Bei der Extremismusprävention beginnt genau hier eine Schwierigkeit. Denn schon der Begriff Extremismus bezeichnet keinen Gegenstand, der über alle wissenschaftlichen und staatlichen Verwendungszusammenhänge hinweg identisch bestimmt wird. Ein in der Politikwissenschaft verbreiteter, etwa von Eckhard Jesse vertretener Zugang beschreibt politischen Extremismus über die Ablehnung zentraler Prinzipien des demokratischen Verfassungsstaates. Im Recht der wehrhaften Demokratie wiederum arbeitet der Staat nicht einfach mit einer allgemeinen Kategorie „extremistischer Mensch“, sondern mit konkreteren Schutzgütern und gesetzlichen Begriffsbestimmungen. Das Bundesverfassungsschutzgesetz spricht etwa von politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, grundlegende Verfassungsprinzipien zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. In der Radikalisierungsforschung verschiebt sich die Perspektive noch einmal. Clark McCauley und Sophia Moskalenko trennen in ihrem Two-Pyramids Model ausdrücklich zwischen einer Radikalisierung von Überzeugungen und einer Radikalisierung des Handelns. Schon daran wird sichtbar, dass mit demselben Begriff sehr unterschiedliche Entwicklungen gemeint sein können.
Diese Unterschiede sind mehr als eine akademische Begriffsfrage. Sie verändern den Gegenstand dessen, was verhindert werden soll. Wer demokratiefeindliche Einstellungen verhindern möchte, verfolgt ein anderes Ziel als jemand, der die Wahrscheinlichkeit politischer Gewalt reduzieren will. Wer verhindern möchte, dass Menschen sich einer extremistischen Organisation anschließen, braucht wiederum eine andere Wirkannahme als jemand, der Fachkräfte befähigen möchte, konkrete Gefährdungslagen früher zu erkennen. Alle diese Aufgaben können sinnvoll sein und miteinander zusammenhängen. Sie sind aber nicht dasselbe.
Gerade deshalb erscheint mir die Forderung nach einer stärkeren Orientierung an allgemeinen Resilienzfaktoren zugleich plausibel und erklärungsbedürftig. Das BICC-Papier verweist auf soziale Unterstützung, gesellschaftliche Integration, psychische Resilienz oder stabile Beziehungen als Faktoren, die krisenhafte Entwicklungen beeinflussen können, und plädiert dafür, Prävention stärker an solchen phänomenübergreifenden Bedingungen auszurichten. Das erweitert den Blick sinnvoll über einzelne Szenen und Ideologien hinaus. Es beantwortet aber noch nicht die Frage, welche konkrete Entwicklung durch diese Maßnahmen als Extremismusprävention verhindert werden soll. Geht es um die Verfestigung bestimmter Weltbilder? Um die Abnahme demokratischer Orientierungen? Um die Hinwendung zu extremistischen Gruppen? Oder letztlich um die Bereitschaft, Gewalt gegen andere Menschen zu legitimieren oder anzuwenden?
Diese Unterscheidung ist deshalb keine begriffliche Pedanterie. Von ihr hängt ab, welche Ursachen wir suchen, welche Schutzfaktoren wir fördern und woran wir Wirkung überhaupt erkennen wollen. Vielleicht ist ein Teil der Unübersichtlichkeit der Präventionsdebatte gerade dadurch entstanden, dass unter demselben Begriff unterschiedliche Zielzustände verhandelt werden. Bevor sich also beantworten lässt, welche Rolle Ideologie gegenüber Resilienz, sozialer Lage oder biografischen Krisen spielt, muss ein Begriff geklärt werden, der in diesen Debatten erstaunlich häufig vorausgesetzt wird: Was meinen wir eigentlich, wenn wir von Ideologie sprechen?
Ideologie ist nicht dasselbe wie Extremismus
Ideologie gehört zu jenen Begriffen, die in der Extremismusprävention häufig verwendet werden, ohne dass immer geklärt wird, was genau damit gemeint ist. Im alltäglichen Sprachgebrauch trägt der Begriff zudem schnell etwas Abwertendes: Ideologisch sind dann vor allem die anderen, während die eigene Sicht als vernünftig oder sachlich erscheint. Für die Präventionsdebatte hilft das wenig. Ideologie ist zunächst weder ein Synonym für Extremismus noch für Fanatismus.
Hilfreicher ist zunächst die Feststellung, dass es keine einheitliche Ideologiedefinition gibt. Sebastián Moreno Barreneche stellt in seiner Auseinandersetzung mit Ideologie unterschiedliche theoretische Zugänge vor und rekonstruiert ausführlich Michael Freedens morphologisches Verständnis. Für den hier verfolgten Gedankengang ist dieser Zugang besonders hilfreich – nicht als verbindliche Definition, sondern als analytische Perspektive. Ideologien erscheinen darin nicht als monolithische Blöcke oder als eine einzige alles erklärende Idee, sondern als Konfigurationen politischer Begriffe und Vorstellungen, deren Bedeutung aus ihrer Anordnung und Beziehung zueinander entsteht. Dieselben politischen Begriffe können deshalb in unterschiedlichen Ideologien unterschiedliche Rollen und Bedeutungen erhalten. Eine Weltanschauung kann sehr konsequent, umfassend und politisch handlungsleitend sein, ohne dadurch bereits extremistisch zu werden.
Für die Präventionsarbeit ist diese Perspektive auch deshalb interessant, weil ideologische Systeme in diesem Verständnis keine hermetisch abgeschlossenen Einheiten sind. Moreno Barreneche greift in seiner Rekonstruktion von Freeden ausdrücklich deren Durchlässigkeit und mögliche Überschneidungen auf. Rassistische, antisemitische, sexistische oder autoritäre Vorstellungen können deshalb Teil unterschiedlicher ideologischer Konfigurationen sein, ohne dass eine Person bereits über ein vollständig ausgeformtes extremistisches Weltbild verfügt. Entscheidend ist vielmehr, wie solche Elemente miteinander verbunden werden, welche Bedeutung sie innerhalb eines Weltbildes erhalten und an welche weiteren Deutungen sie anschlussfähig werden. Gerade deshalb können einzelne ideologische Fragmente präventionspraktisch relevant sein, lange bevor von einer geschlossenen rechtsextremen, islamistischen oder anderen extremistischen Orientierung gesprochen werden kann.
Damit reicht allerdings die Frage nach dem Inhalt einer Ideologie noch nicht aus. Ebenso relevant ist die Art, wie Menschen ihre Überzeugungen halten. Eine normative Vorstellung kann immer mehr Lebensbereiche prägen und zu einem wichtigen Teil der eigenen Identität werden, ohne dass dies für sich genommen problematisch wäre. Menschen dürfen konsequente religiöse, politische oder ethische Überzeugungen haben. Interessanter wird die Entwicklung dort, wo alternative Deutungen zunehmend ihre Legitimität verlieren, Widerspruch kaum noch ausgehalten wird und eine Vorstellung den Anspruch erhebt, gesellschaftliche Wirklichkeit nahezu vollständig und widerspruchsfrei erklären zu können. Leor Zmigrod fasst Forschung zusammen, nach der kognitive Rigidität mit ideologischer Extremität, Dogmatismus und starker parteipolitischer Bindung zusammenhängt – und zwar nicht ausschließlich in einer politischen Richtung. Über die Richtung der Kausalität sagt dieser Zusammenhang allerdings noch nichts; Zmigrod weist selbst ausdrücklich auf diesen offenen Forschungsbedarf hin.
Für den weiteren Gedankengang schlage ich vor, diesen Prozess als ideologische Schließung zu bezeichnen. Eine Ideologie bietet zunächst einen Deutungsrahmen. Ideologische Schließung meint hier einen Prozess, in dem dieser Rahmen zunehmend exklusiv wird: Er beansprucht immer mehr Erklärungskraft, duldet weniger Mehrdeutigkeit und verändert möglicherweise auch den Blick auf Menschen, die außerhalb der eigenen Ordnungsvorstellung stehen. Aus „Ich halte diese Vorstellung für richtig“ kann „Nur diese Vorstellung kann richtig sein“ werden. Daraus folgt allerdings noch immer nicht zwangsläufig Gewalt. Auch ein dogmatisches und hochgradig geschlossenes Weltbild kann gewaltfrei bleiben.
Drei Dimensionen: Inhalt, Schließung und Gewaltorientierung
Wenn Ideologie, ideologische Schließung und Gewalt nicht dasselbe bezeichnen, spricht einiges dafür, Radikalisierungsprozesse nicht entlang einer einzigen gedachten Linie zu betrachten. Für die folgende Argumentation hilft zunächst eine heuristische Unterscheidung zwischen drei Dimensionen: dem ideologischen Inhalt, dem Grad der ideologischen Schließung und der Gewaltorientierung. Sie sind miteinander verbunden, können sich aber unterschiedlich stark und keineswegs gleichzeitig entwickeln.
Die erste Dimension betrifft den Inhalt: Welche Vorstellungen von Gesellschaft, Zugehörigkeit, Ungleichheit, Gerechtigkeit oder politischer Ordnung vertritt eine Person? Diese Frage bleibt relevant, weil Überzeugungen nicht beliebig austauschbar sind. Unterschiedliche Weltanschauungen definieren unterschiedliche Probleme, benennen unterschiedliche Verantwortliche und formulieren unterschiedliche Vorstellungen davon, wie Gesellschaft sein sollte. Ein rassistisches Weltbild ordnet Zugehörigkeit anders als ein religiös-fundamentalistisches, ein nationalistisches anders als ein revolutionär-klassenbezogenes. Auch wenn Radikalisierungsverläufe gemeinsame psychosoziale oder gruppendynamische Mechanismen aufweisen können, gibt der ideologische Inhalt diesen Prozessen eine Richtung.
Die zweite Dimension beschreibt, wie geschlossen dieses Weltbild geworden ist. Hier geht es weniger darum, welche konkrete Überzeugung vertreten wird, sondern darum, wie viel Mehrdeutigkeit, Widerspruch und legitime Alternative innerhalb des eigenen Deutungsrahmens noch möglich sind. Ein Mensch kann sehr klare politische oder religiöse Überzeugungen vertreten und gleichzeitig anerkennen, dass andere Menschen zu anderen Schlussfolgerungen kommen dürfen. Umgekehrt können Überzeugungen zunehmend so absolut gesetzt werden, dass konkurrierende Deutungen nicht mehr lediglich als falsch, sondern als illegitim, bedrohlich oder moralisch verwerflich erscheinen. Diese Schließung verändert den Umgang mit Differenz, führt aber auch dann nicht zwangsläufig zu Gewalt.
Deshalb braucht es eine dritte Dimension: die Frage, welche Mittel zur Durchsetzung der eigenen Vorstellungen als legitim gelten. Gewaltorientierung beginnt dabei nicht erst mit der Bereitschaft, selbst eine Gewalttat zu begehen. Bereits die normative Bewertung von Gewalt ist relevant: Unter welchen Umständen erscheint sie gerechtfertigt? Gegen wen darf sie sich richten? Wird Gewalt anderer abgelehnt, nachvollziehbar gefunden, begrüßt oder als notwendige Konsequenz einer politischen beziehungsweise moralischen Lage dargestellt? Zwischen eigener Gewaltbereitschaft und Gewaltlegitimation besteht ein wichtiger Unterschied.
Damit geraten auch Akteur:innen in den Blick, deren Rolle innerhalb extremistischer oder radikalisierter Milieus nicht in der unmittelbaren Gewaltausübung besteht. Menschen können für sich selbst die Anwendung von Gewalt ausschließen und zugleich Feindbilder verschärfen, Gewalttaten rechtfertigen, Täter:innen moralische Rückendeckung geben oder andere mobilisieren. Sie können innerhalb der Grenzen des rechtlich Zulässigen bleiben und dennoch an einem Deutungsraum mitwirken, in dem Gewalt zunehmend als nachvollziehbare, legitime oder sogar notwendige Handlungsoption erscheint. Für die Analyse reicht es deshalb nicht aus, lediglich zwischen „gewaltbereit“ und „nicht gewaltbereit“ zu unterscheiden. Relevant ist auch, wer Gewalt legitimiert, wer sie normalisiert und wer andere zu ihr ermutigt, ohne selbst zur Tat zu schreiten.
Gerade hier zeigt sich, weshalb Ideologie nicht einfach durch allgemeine Resilienzfaktoren ersetzt werden kann. Ideologien unterscheiden sich nicht nur in ihren Gesellschaftsbildern, sondern auch darin, welche Handlungen sie ermöglichen, begrenzen oder rechtfertigen. Manche politischen oder religiösen Überzeugungen verfügen über starke normative Schranken gegenüber Gewalt. Andere enthalten Narrative, in denen Gewalt gegen bestimmte Gruppen als Verteidigung, Vergeltung, Reinigung oder notwendiger Schritt zu einer vermeintlich besseren Ordnung erscheinen kann. Die Frage nach dem ideologischen Inhalt bleibt deshalb auch dort relevant, wo psychosoziale Belastungen, biografische Krisen oder allgemeine Gewaltbereitschaft eine erhebliche Rolle spielen.
Die drei Dimensionen können sich entsprechend sehr unterschiedlich zueinander verhalten. Eine Person kann ideologisch stark festgelegt und in ihrem Weltbild hochgradig geschlossen sein und Gewalt tatsächlich normativ ablehnen. Eine andere kann selbst keine Gewalt anwenden wollen, sie bei anderen jedoch rechtfertigen oder aktiv befürworten. Wieder andere bringen bereits eine hohe allgemeine Gewaltbereitschaft mit und übernehmen erst vergleichsweise lose ideologische Deutungen, die dieser Gewalt Richtung und Legitimation geben. Ebenso gibt es ideologische Suchprozesse, in denen weder eine starke Schließung noch eine relevante Gewaltorientierung erkennbar ist. Besonders problematisch werden Konstellationen dort, wo ein geschlossenes Weltbild mit einer Ideologie zusammentrifft, die konkrete Feindbilder und Gewaltlegitimationen bereitstellt, und zugleich die Schwelle sinkt, Gewalt selbst anzuwenden, zu unterstützen oder als legitimes Mittel zu akzeptieren.
Diese Unterscheidung verändert auch den Blick auf Ursachen. Eine biografische Krise, soziale Isolation, ein Bedürfnis nach Zugehörigkeit oder Erfahrungen von Kontrollverlust können erklären helfen, warum ein bestimmtes Angebot für einen Menschen attraktiv wird. Sie erklären aber nicht automatisch, welches Angebot gewählt wird, wie Erfahrungen anschließend gedeutet werden oder gegen wen sich daraus entstehende Feindbilder richten. Umgekehrt erklärt eine Ideologie allein nicht, weshalb ein Mensch gerade zu einem bestimmten Zeitpunkt für sie empfänglich wird oder weshalb aus einer Überzeugung Unterstützung für Gewalt oder schließlich eine eigene Tat entsteht. Radikalisierungsprozesse lassen sich deshalb weder sinnvoll auf Ideologie noch auf psychosoziale Vulnerabilität reduzieren.
Bis hierhin betrachtet dieses Raster vor allem individuelle Prozesse. Radikalisierung findet jedoch in sozialen Räumen statt, in denen ideologische Elemente, Abwertungen und Gewaltlegitimationen zirkulieren, an Normalität gewinnen oder aufeinander reagieren können. Damit rückt eine zweite Frage in den Vordergrund: Was soll eine phänomenübergreifende Perspektive eigentlich leisten?
Phänomenübergreifend als Integrationsleistung
Die Forderung nach phänomenübergreifender Prävention klingt zunächst eindeutig. Bei genauerem Hinsehen verbergen sich dahinter jedoch unterschiedliche Vorstellungen. Die MAPEX-Auswertung von Manuela Freiheit, Andreas Uhl und Andreas Zick zeigt zudem, dass die Begriffe phänomenübergreifend und phänomenunspezifisch in der Praxis teilweise nicht trennscharf verwendet werden. In einem engeren Verständnis reicht es bereits, zwei oder mehrere Extremismusphänomene gleichzeitig zu adressieren und nach gemeinsamen Radikalisierungsmechanismen oder Risiko- und Schutzfaktoren zu fragen. Phänomenunspezifische Prävention setzt demgegenüber früher an und bearbeitet allgemeine Bedingungen, ohne einen bestimmten Extremismusbereich zum Ausgangspunkt zu machen. Für diesen Text schlage ich deshalb ein integratives Verständnis phänomenübergreifender Prävention vor: Es behandelt phänomenspezifische und phänomenunspezifische Perspektiven nicht als Konkurrenz, sondern als notwendige Bestandteile einer weiterführenden Integrationsleistung.
Ein solcher Zugang muss zunächst anerkennen, dass unterschiedliche Perspektiven unterschiedliche Fragen beantworten. Phänomenunspezifische Ansätze können sich beispielsweise lebensweltorientiert mit biografischen Krisen, fehlender Anerkennung, sozialer Einbindung, Selbstwirksamkeit oder Beziehungserfahrungen auseinandersetzen. Für diese Arbeit muss nicht zu Beginn entschieden sein, ob eine beobachtete Entwicklung einem rechtsextremen, islamistischen oder anderen Phänomenbereich zugeordnet werden kann. Gerade darin liegt ihre Stärke: Sie nimmt Menschen und ihre Lebensbedingungen ernst, bevor sie diese durch eine extremismusspezifische Kategorie betrachtet.
Phänomenspezifische Expertise beantwortet andere Fragen. Sie richtet den Blick auf konkrete ideologische Inhalte, historische Bezüge, Szenen, Narrative, Symbole, Feindbilder und Gewaltlegitimationen. Sie hilft zu verstehen, weshalb ein bestimmtes Angebot für eine Person anschlussfähig werden kann und welche Bedeutung einzelne Aussagen oder Verhaltensweisen innerhalb eines konkreten ideologischen Zusammenhangs bekommen. Wer solche Unterschiede nicht kennt, kann zwar allgemeine Dynamiken beschreiben, läuft aber Gefahr, das Spezifische eines Radikalisierungsprozesses zu übersehen.
Phänomenübergreifendes Arbeiten sollte deshalb nicht bedeuten, diese Unterschiede einzuebnen. In diesem integrativen Verständnis setzt es phänomenspezifisches Verstehen und phänomenunspezifische Handlungskompetenz voraus und geht zugleich über beides hinaus. Es fragt danach, welche Dynamiken sich zwischen unterschiedlichen Phänomenen erkennen lassen, welche ideologischen Elemente in mehreren Weltbildern auftauchen, welche Funktionen sie dort jeweils erfüllen und wie unterschiedliche extremistische Milieus aufeinander reagieren. Die Forschung zu sogenannten Brückennarrativen hat genau solche verbindenden Elemente untersucht und dabei Deutungsmuster in den Blick genommen, die über einzelne ideologische Lager hinweg anschlussfähig werden können.
Antifeminismus ist dafür ein anschauliches Beispiel. Der PRIF-Report zu Brückennarrativen zeigt, dass antifeministische Deutungen in völkisch-nationalistischen, christlich- und islamisch-fundamentalistischen sowie dschihadistischen Kontexten anschlussfähig sein können. Die damit verbundenen sexistischen Geschlechterordnungen erfüllen in diesen ideologischen Zusammenhängen nicht notwendig dieselbe Funktion und können zugleich auch außerhalb ausgeformter extremistischer Weltbilder Beziehungen, Hierarchien und Gewalt legitimieren. Phänomenübergreifend zu arbeiten bedeutet dann weder, Antifeminismus vorschnell einem bestimmten Extremismusphänomen zuzurechnen, noch seine ideologische Dimension zu ignorieren. Es bedeutet zu verstehen, wie dasselbe ideologische Element in unterschiedliche Deutungssysteme eingebaut werden und dort unterschiedliche Anschlussstellen schaffen kann.
Mit dieser Perspektive verändert sich zugleich die Analyseebene. Radikalisierung findet nicht ausschließlich im Individuum statt. Menschen entwickeln ihre Vorstellungen in Familien, Peergroups, politischen Milieus, digitalen Kommunikationsräumen und gesellschaftlichen Debatten. Dort verändern sich auch die Grenzen dessen, was als akzeptabel, legitim oder selbstverständlich gilt. Abwertungen können normaler werden, Feindbilder an Plausibilität gewinnen und Gewaltlegitimationen schrittweise in einen Bereich rücken, in dem sie nicht mehr als grundsätzlich unvertretbar, sondern zumindest als diskutierbare Reaktion erscheinen. In einem früheren Versuch, Prävention als Architektur zu denken, habe ich dieses Verhältnis als dynamisches Zusammenspiel von Abwertung, Ideologie und Gewalt beschrieben: Entscheidend ist nicht nur, was einzelne Menschen glauben, sondern auch, welche Deutungen in sozialen Räumen Anschluss finden und sich gegenseitig verstärken.
Besonders deutlich wird diese relationale Ebene bei Co- beziehungsweise reziproken Radikalisierungsprozessen. Gemeint sind Dynamiken, in denen extremistische Gruppen die Rhetorik oder Handlungen der jeweils anderen Seite aufgreifen, um die eigenen Bedrohungsnarrative zu bestätigen und weitere Eskalation zu legitimieren. Eine verwandte Forschungslinie diskutiert solche wechselseitigen Verstärkungen unter dem Begriff des kumulativen Extremismus; Joel Busher und Graham Macklin haben diesen Ansatz systematisiert und zugleich auf die Notwendigkeit begrifflicher Klarheit hingewiesen. Die eine Radikalisierung wird damit zum Material der anderen. Ein ausschließlich phänomenspezifischer Blick kann solche Wechselwirkungen leicht übersehen; ein ausschließlich phänomenunspezifischer Blick wiederum erkennt möglicherweise die zugrunde liegenden Krisen- oder Gruppendynamiken, nicht aber die ideologischen Übersetzungen, durch die sie aufeinander bezogen werden.
Verdichtet heißt das: Phänomenübergreifende Arbeit muss phänomenunspezifisch handeln können, phänomenspezifisch verstehen und zugleich die Beziehungen zwischen unterschiedlichen Phänomenen erkennen. Gerade diese Verbindung verhindert zwei Verkürzungen: Menschen werden nicht vorschnell durch eine ideologische Kategorie erklärt, und Ideologie wird zugleich nicht aus der Erklärung herausgeschrieben.
Damit lässt sich auch die Ausgangsfrage nach Migration und Radikalisierung genauer stellen. Wenn Lebensbedingungen und soziale Erfahrungen für Radikalisierungsprozesse relevant sein können, ist damit noch lange keine Bevölkerungsgruppe als besonders radikalisierungsanfällig beschrieben. Entscheidend ist vielmehr, wie solche Bedingungen gesellschaftlich verteilt sind, über welche Zwischenschritte sie wirksam werden können und wann aus einer statistischen Auffälligkeit eine unzulässige Zuschreibung an Menschen wird. Genau hier führt die Debatte von Risikogruppen zu Risikolagen.
Von Risikogruppen zu Risikolagen
Die Debatte um Migration und Radikalisierung zeigt besonders deutlich, wie schnell aus statistischen Beobachtungen problematische Zuschreibungen werden können. Dass eine Eigenschaft bei Personen aus einer bestimmten Gruppe häufiger vorkommt, bedeutet zunächst weder, dass die Gruppenzugehörigkeit diese Eigenschaft verursacht, noch dass sich daraus für einzelne Menschen eine belastbare Prognose ableiten lässt. Korrelation, Kausalität und individuelle Zuschreibung sind unterschiedliche Dinge. Gerade Präventionspolitik ist darauf angewiesen, diese Ebenen auseinanderzuhalten.
Das BICC-Papier weist zu Recht darauf hin, dass eine Migrations- oder Fluchtgeschichte für sich genommen keine hinreichende Erklärung für Radikalisierung liefert. Gleichzeitig benennt es selbst eine Reihe von Bedingungen, die für krisenhafte Entwicklungen relevant sein können: gesellschaftliche Ausgrenzung, fehlende soziale Unterstützung, eingeschränkte Teilhabe, Arbeitsverbote, Einsamkeit, traumatische Erfahrungen oder instabile soziale Strukturen. Darin liegt kein Widerspruch. Es verweist vielmehr auf eine wichtigere Frage: Über welche Zwischenschritte können Lebenslagen und gesellschaftliche Bedingungen auf Radikalisierungsprozesse einwirken?
Ein solcher Zusammenhang kann vermittelt sein. Eine bestimmte Herkunft verursacht dann nicht eine bestimmte Entwicklung. Sie kann aber mit gesellschaftlichen Bedingungen verbunden sein, die ihrerseits relevante Belastungen erzeugen oder verstärken. Diskriminierung, rechtliche Unsicherheit, prekäre Lebensverhältnisse oder fehlende Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe sind keine Eigenschaften eines Menschen aufgrund seiner Herkunft. Sie entstehen in sozialen und institutionellen Kontexten. Wenn solche Bedingungen Radikalisierungsprozesse beeinflussen können, liegt der analytisch relevante Zusammenhang deshalb nicht in der Kategorie „Migration“, sondern in den Mechanismen, die zwischen einer sozialen Position und einer möglichen Entwicklung liegen.
Diese Unterscheidung ist auch deshalb wichtig, weil statistische Kategorien schnell eine eigene Erklärungskraft zu entwickeln scheinen. Aus der Beobachtung, dass bestimmte Problemlagen in einer Gruppe häufiger auftreten, wird dann unbemerkt die Annahme, die Gruppe selbst sei Trägerin des Problems. Genau dort beginnt Stigmatisierung. Eine Kategorie, die zunächst nur beschreibt, wird zur vermeintlichen Ursache. Für die Präventionsarbeit ist das besonders folgenreich, weil daraus Programme entstehen können, die Menschen bereits aufgrund ihrer Zugehörigkeit als potenziell gefährdet oder gefährlich adressieren.
Die Alternative besteht aber nicht darin, Unterschiede oder ungleiche Verteilungen gar nicht mehr zu benennen. Auch das wäre fachlich problematisch. Wenn bestimmte Belastungen in einzelnen sozialen Kontexten häufiger auftreten, kann es sinnvoll sein, Ressourcen dorthin zu bringen, wo sie besonders benötigt werden. Entscheidend ist die Begründung. Ein Angebot sollte nicht deshalb entstehen, weil „Geflüchtete“ oder „Muslime“ als Risikogruppe gelten, sondern weil sich in konkreten Lebenslagen bestimmte Unterstützungsbedarfe zeigen. Prävention sollte Risikolagen bearbeiten, ohne daraus Risikogruppen zu konstruieren.
Das verändert auch die Gestaltung von Programmen. Wer soziale Isolation als relevanten Faktor identifiziert, sollte soziale Einbindung fördern. Wer fehlende Orientierung in komplexen Hilfesystemen erkennt, sollte Zugänge verbessern. Wer traumatische Belastungen oder psychische Krisen feststellt, braucht psychosoziale beziehungsweise medizinische Unterstützung. Und wo konkrete ideologische Veränderungen oder Gewaltlegitimationen sichtbar werden, sind spezialisierte präventive oder sicherheitsbezogene Angebote gefragt. Nicht jede dieser Antworten muss dieselbe institutionelle Überschrift tragen.
Gerade darin liegt eine Chance, die Diskussion aus einer falschen Alternative herauszuführen. Wir müssen uns nicht entscheiden zwischen dem Benennen von Risiken und dem Vermeiden von Stigmatisierung. Wir müssen genauer darin werden, welches Risiko wir meinen, durch welchen Mechanismus es entsteht und an welcher Stelle eine Intervention tatsächlich ansetzen kann. Je präziser diese Wirkannahmen werden, desto weniger überzeugend ist es, allgemeine soziale oder psychosoziale Bedarfe allein über die mögliche Verhinderung von Extremismus zu legitimieren. Damit führt die Frage nach Risikolagen unmittelbar zu einer grundsätzlicheren Grenze der Präventionslogik.
Wo die Verhinderungslogik an ihre Grenze kommt
Je genauer wir Wirkmechanismen unterscheiden, desto deutlicher wird ein weiteres Problem. Viele Bedingungen, die Radikalisierungsprozesse unwahrscheinlicher machen können, sind zunächst gar keine spezifischen Bedingungen von Extremismusprävention. Soziale Einbindung, tragfähige Beziehungen, psychische Stabilität, Selbstwirksamkeit oder die Fähigkeit, mit Widersprüchen und Krisen umzugehen, schützen Menschen nicht ausschließlich vor extremistischen Entwicklungen. Sie können ebenso gegenüber Gewalt, Delinquenz, psychischen Krisen oder anderen problematischen Entwicklungsverläufen bedeutsam sein. Das BICC-Papier weist gerade auf diese Breite allgemeiner Schutzfaktoren hin und schlägt vor, Resilienzförderung stärker in den Mittelpunkt präventiver Politik zu rücken.
Daran ist zunächst wenig auszusetzen. Die entscheidende Frage beginnt einen Schritt später: Muss eine Maßnahme, die auch präventiv wirken kann, deshalb als Extremismusprävention begründet werden? Diese Unterscheidung zwischen präventiver Wirkung und Präventionsauftrag scheint zunächst klein, hat aber erhebliche Konsequenzen. Eine gute Beziehung in der Jugendarbeit kann vor Radikalisierung schützen. Daraus folgt noch nicht, dass die Beziehung deshalb hergestellt wird, um Radikalisierung zu verhindern. Ein Angebot zur psychischen Gesundheitsförderung kann einen Schutzfaktor stärken, ohne dadurch zu einem Instrument der Extremismusprävention zu werden. Und politische Bildung hat einen eigenen demokratischen Wert, auch wenn sie Menschen möglicherweise widerstandsfähiger gegenüber autoritären oder menschenfeindlichen Deutungsangeboten macht.
Je weiter wir den Begriff der Extremismusprävention ausdehnen, desto stärker geraten solche eigenständigen Aufträge aus dem Blick. Jugendarbeit wird dann relevant, weil sie Radikalisierung verhindern könnte. Armutsbekämpfung erhält sicherheitspolitische Bedeutung, weil soziale Marginalisierung einen Risikofaktor darstellen kann. Psychische Gesundheitsförderung wird über mögliche Zusammenhänge mit Gewaltdynamiken begründet, und demokratische Bildung bekommt ihren Wert daraus, dass sie Menschen gegenüber extremistischen Ideologien resilient machen soll. Was jeweils für sich fachlich plausibel sein kann, erzeugt in der Summe eine problematische Verschiebung: Immer größere Teile sozialer und pädagogischer Arbeit werden aus der Perspektive einer möglichen zukünftigen Gefahr betrachtet.
Genau darin liegt eine Grenze der Verhinderungslogik. Prävention benötigt notwendig ein negatives Zukunftsszenario: Etwas soll möglichst nicht eintreten. Diese Logik hat dort ihre Berechtigung, wo konkrete Risiken, Gefährdungen oder problematische Entwicklungsprozesse bearbeitet werden. Sie wird jedoch fragwürdig, wenn sie zur allgemeinen Begründungsfolie für Bedingungen gelingenden Aufwachsens und gesellschaftlicher Teilhabe wird. Dann begegnen wir Menschen nicht mehr zuerst mit der Frage, was sie für ein selbstbestimmtes und gesellschaftlich eingebundenes Leben brauchen, sondern mit der Frage, welche Risiken dadurch womöglich später vermieden werden können.
Damit würde ausgerechnet eine Debatte, die zu Recht vor der Versicherheitlichung bestimmter Bevölkerungsgruppen warnt, eine andere Form der Versicherheitlichung riskieren. Wenn nahezu jede soziale, pädagogische oder gesundheitliche Förderung über ihre mögliche Wirkung auf Extremismus legitimiert wird, betrifft die Sicherheitslogik irgendwann nicht mehr nur vermeintliche Risikogruppen, sondern den sozialen Raum insgesamt. Die Kritik an der Markierung einzelner Gruppen sollte deshalb nicht dazu führen, dass wir das gesamte Aufwachsen unter präventiven Vorbehalt stellen.
Das spricht nicht gegen Prävention. Es spricht für ihre präzisere Begrenzung. Extremismusprävention kann dort einen klaren Auftrag haben, wo ideologische Schließungsprozesse, Gewaltlegitimationen, konkrete Radikalisierungsdynamiken oder Gefährdungslagen bearbeitet werden sollen. Sie kann auch von allgemeinen Schutzfaktoren profitieren und mit anderen Hilfesystemen zusammenarbeiten. Aber nicht jeder Schutzfaktor muss deshalb in ihren Zuständigkeitsbereich überführt werden. Eine funktionierende Präventionsarchitektur sollte vielmehr unterscheiden können zwischen Maßnahmen, die gezielt eine bestimmte Entwicklung verhindern sollen, und solchen, deren eigentlicher Auftrag in Bildung, Teilhabe, Gesundheit oder sozialer Unterstützung liegt und die zusätzlich präventive Wirkungen entfalten können.
Vielleicht liegt darin auch eine Antwort auf die Frage, warum Präventionsdebatten so häufig in Konkurrenz um Zuständigkeiten und Fördermittel geraten. Wenn der Präventionsbegriff immer weiter ausgedehnt wird, muss irgendwann nahezu jedes gesellschaftliche Handlungsfeld nachweisen, welchen Beitrag es zur Verhinderung von Extremismus leistet. Dabei wäre die umgekehrte Frage mindestens ebenso wichtig: Welche gesellschaftlichen Bedingungen sind aus sich selbst heraus erstrebenswert, unabhängig davon, welche Gefahr sie möglicherweise verhindern? An dieser Stelle reicht die Sprache der Prävention nicht mehr aus. Eine demokratische Gesellschaft braucht auch einen positiven Begriff dessen, was sie ermöglichen und fördern will.
Demokratie braucht einen positiven Bezugspunkt
Die Frage nach den Bedingungen einer demokratischen Gesellschaft lässt sich auch aus einer anderen Richtung stellen. Dann beginnt sie nicht bei der möglichen Gefährdung, sondern bei den Voraussetzungen, unter denen Menschen Freiheit wahrnehmen, Konflikte austragen, unterschiedliche Lebensentwürfe anerkennen und sich als handlungsfähiger Teil eines Gemeinwesens erleben können. Demokratieförderung braucht in diesem Sinne keinen extremistischen Gegenstand, um ihren Auftrag zu begründen. Ihr Bezugspunkt ist die demokratische Gesellschaft selbst.
Darin liegt eine Verbindung zu einem Gedanken Ernst-Wolfgang Böckenfördes, der weit über seinen ursprünglichen religions- und staatsrechtlichen Zusammenhang hinaus produktiv geblieben ist. Sein bekanntes Diktum, der freiheitliche säkularisierte Staat lebe von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren könne, lässt sich als grundlegendes Spannungsverhältnis lesen: Eine freiheitliche Ordnung ist auf Haltungen, Bindungen und Formen gesellschaftlicher Selbstregulation angewiesen, die sich nicht einfach mit den Mitteln des Rechtszwangs herstellen lassen. Darin liegt das von Böckenförde beschriebene Wagnis einer Ordnung, die ihre eigenen sozialen und moralischen Voraussetzungen nicht erzwingen kann, ohne ihre Freiheitlichkeit zu beschädigen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Staat lediglich Zuschauer dieser Voraussetzungen sein kann. Er kann Institutionen finanzieren, Zugänge zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe eröffnen, Jugendarbeit ermöglichen, politische Bildung fördern und Räume schaffen, in denen Menschen demokratische Aushandlung praktisch erfahren. Was er nicht garantieren kann, ist das Ergebnis dieser Prozesse. Demokratische Überzeugungen lassen sich nicht administrativ herstellen. Demokratische Erfahrungen lassen sich aber ermöglichen. Genau darin liegt für mich ein eigenständiger Auftrag von Demokratieförderung.
Für die Praxis ist deshalb interessant, welche Erfahrungen Menschen darin unterstützen, mit Freiheit, Differenz und Konflikt umgehen zu können. Kurt Möllers KISSeS-Ansatz bietet hierfür einen hilfreichen Bezugspunkt. Er richtet den Blick auf Erfahrungen von Kontrolle, Integration, Sinn und Sinnlichkeit, Erfahrung sowie Selbst- und Sozialkompetenz und fragt danach, welche Bedingungen pauschalisierenden Ablehnungskonstruktionen entgegenwirken können. Interessant ist daran weniger, ob jeder einzelne Bestandteil als Extremismusprävention etikettiert werden sollte. Entscheidend ist, dass damit Bedingungen beschrieben werden, die Menschen befähigen können, sich selbst als wirksam, sozial eingebunden und zugleich mit anderen als verschieden verbunden zu erleben.
Ein solcher positiver Bezugspunkt verschiebt auch die Maßstäbe. Selbstwirksamkeit ist dann nicht wertvoll, weil selbstwirksame Menschen statistisch möglicherweise seltener extremistischen Angeboten folgen. Soziale Einbindung muss nicht erst über ein geringeres Radikalisierungsrisiko legitimiert werden. Ambiguitätstoleranz ist nicht ausschließlich ein Schutzschild gegen geschlossene Weltbilder. Diese Fähigkeiten und Erfahrungen besitzen einen Wert, weil demokratische Gesellschaften Menschen brauchen, die mit Widersprüchen umgehen, Interessen vertreten, Grenzen akzeptieren, Konflikte aushandeln und andere als gleichberechtigte Träger eigener Rechte anerkennen können.
Damit entstehen zwei unterschiedliche Blickrichtungen, die sich ergänzen können. Eine Schutz- und Präventionslogik fragt danach, welche problematischen Entwicklungen verhindert, welche Gefährdungen begrenzt und welche Radikalisierungsprozesse unterbrochen werden sollen. Eine Förder- und Ermöglichungslogik fragt danach, welche Fähigkeiten, Erfahrungen und gesellschaftlichen Bedingungen demokratische Teilhabe ermöglichen. Zwischen beiden bestehen zahlreiche Überschneidungen. Eine gute Jugendarbeit kann demokratische Selbstwirksamkeit fördern und zugleich einen Schutzfaktor gegenüber Radikalisierung darstellen. Politische Bildung kann demokratische Urteilskraft stärken und gleichzeitig die Anschlussfähigkeit menschenfeindlicher Narrative reduzieren. Entscheidend ist, den eigenständigen Auftrag dieser Arbeit nicht aus ihrer möglichen präventiven Nebenwirkung abzuleiten.
Eine solche Unterscheidung schützt zugleich vor einer falschen Aufgabenteilung. Demokratieförderung kann spezialisierte Extremismusprävention nicht ersetzen, wenn konkrete ideologische Schließungsprozesse, Gewaltlegitimationen oder Gefährdungslagen sichtbar werden. Umgekehrt kann Extremismusprävention nicht die Aufgabe übernehmen, sämtliche sozialen, pädagogischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen einer funktionierenden Demokratie herzustellen. Eine tragfähige Architektur braucht beides und muss wissen, wann welcher Auftrag beginnt und wo seine Grenzen liegen.
Gerade politische Programme stehen deshalb vor einer anspruchsvollen Aufgabe. Sie müssen gesellschaftliche Probleme benennen und Handlungsaufträge formulieren, ohne fachliche Praxis vollständig auf die politische Problembeschreibung festzulegen, aus der ein Programm entstanden ist. Denn politische Programme entstehen häufig unter dem Eindruck konkreter Ereignisse, öffentlicher Erwartungen und eines legitimen Drucks, sichtbar zu handeln. Was daraus in der Praxis entsteht, hängt jedoch wesentlich davon ab, wie dieser Auftrag fachlich übersetzt wird.
Baden-Württemberg hat jetzt die Gelegenheit, beides zusammenzubringen
Die bisherige Unterscheidung ist keine rein begriffliche Übung. In Baden-Württemberg stellt sich gerade sehr konkret die Frage, wie Demokratieförderung und Extremismusprävention künftig zueinander ins Verhältnis gesetzt werden sollen. Der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung kündigt ein Landesprogramm „Demokratieförderung“ an. Damit sollen Angebote der Demokratiebildung sowie der Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit systematisch gestärkt und besser vernetzt werden. Unterschiedliche Ansätze, Formate und Methoden von Demokratiebildung und Extremismusprävention sollen aufeinander abgestimmt, Synergien genutzt und Doppelstrukturen vermieden werden.
Bemerkenswert ist daran zunächst die begriffliche Setzung. Der Koalitionsvertrag subsumiert Demokratiebildung nicht einfach unter Extremismusprävention, sondern nennt beide nebeneinander. Zugleich formuliert er ausdrücklich den Auftrag, ihre Verbindungen besser zu organisieren. Genau darin könnte die Chance des Landesprogramms liegen: nicht möglichst viele unterschiedliche Aufgaben unter einem gemeinsamen Präventionsbegriff zusammenzuführen, sondern unterschiedliche Aufträge in einer gemeinsamen Architektur zu verbinden.
Dazu gehört auch, politische Programme nicht als fertige fachliche Problemdefinitionen zu verstehen. Politische Aufträge entstehen unter bestimmten Bedingungen: nach gesellschaftlichen Konflikten, unter dem Eindruck von Gewalttaten, aufgrund öffentlicher Debatten oder neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Sie müssen Probleme benennen und Prioritäten setzen. Fachpraxis und Wissenschaft haben anschließend aber die Aufgabe, diese Aufträge so zu übersetzen, dass sie den tatsächlichen Bedingungen im Feld gerecht werden. Eine solche Übersetzung verändert den politischen Auftrag nicht beliebig. Sie prüft vielmehr, über welche Mechanismen das benannte Problem tatsächlich bearbeitet werden kann.
Wie produktiv eine solche Übersetzung sein kann, erleben wir derzeit im Projekt CLIX. Das Projekt entstand aus dem baden-württembergischen Sicherheitspaket und damit aus einem stark sicherheitspolitisch geprägten Kontext. In der praktischen Umsetzung wurde der Auftrag jedoch nicht darauf reduziert, Geflüchtete auf mögliche Radikalisierungsmerkmale hin zu betrachten. In unserer zu Projektbeginn durchgeführten Bedarfserhebung (n=62) zeigte sich vielmehr, dass Fachkräfte wesentlich häufiger mit psychischen Auffälligkeiten und schwer einzuordnenden Situationen konfrontiert sind als mit wahrgenommenen Radikalisierungstendenzen. Daraus entwickelte sich ein interdisziplinärer Ansatz, der Radikalisierungsprävention, psychosoziale und psychiatrische Expertise sowie die Klärung institutioneller Zuständigkeiten miteinander verbindet. Gefährdungen werden damit nicht ausgeblendet, aber die politische Ausgangskategorie wird auch nicht zur alleinigen fachlichen Erklärung.
Für ein Landesprogramm Demokratieförderung könnte genau dieses Prinzip interessant sein. Eine landesweite Architektur müsste nicht entscheiden, ob künftig Resilienzförderung, politische Bildung, Jugendarbeit oder spezialisierte Extremismusprävention der „richtige“ Ansatz ist. Sie müsste genauer bestimmen, welcher Auftrag an welcher Stelle besteht und wie die Übergänge organisiert werden. Phänomenunspezifische Arbeit kann Lebenslagen und allgemeine Schutzfaktoren bearbeiten. Spezialisierte Prävention kann dort ansetzen, wo ideologische Schließungen, konkrete extremistische Bezüge oder Gewaltlegitimationen relevant werden. Phänomenübergreifende Strukturen können Wissen verbinden und Wechselwirkungen sichtbar machen. Demokratieförderung wiederum braucht einen eigenständigen Raum, in dem politische Mündigkeit, Teilhabe und demokratische Erfahrungen nicht erst über eine mögliche spätere Gefährdung legitimiert werden.
Dass der entsprechende Passus des Koalitionsvertrags unmittelbar im Zusammenhang mit Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendbeteiligung steht, bietet dafür zumindest einen interessanten politischen Ausgangspunkt. Der Vertrag bezeichnet Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit als zentrale Bausteine eines jugendgerechten Landes, will Beteiligungsstrukturen stärken und formuliert unmittelbar anschließend das Landesprogramm Demokratieförderung. Daraus folgt noch kein fertiges fachliches Konzept. Aber es eröffnet die Möglichkeit, Demokratieförderung nicht ausschließlich als Reaktion auf Extremismus zu organisieren, sondern stärker aus bestehenden sozialen, pädagogischen und demokratischen Infrastrukturen heraus zu denken.
Ein solches Landesprogramm könnte damit mehr leisten als zusätzliche Projekte zu finanzieren. Es könnte sichtbar machen, dass eine demokratische Gesellschaft unterschiedliche Formen von Vorsorge, Schutz und Förderung benötigt und dass ihre Stärke gerade nicht darin liegt, diese Unterschiede einzuebnen. Gefahrenabwehr, spezialisierte Prävention, politische Bildung, Jugendhilfe und Demokratieförderung haben unterschiedliche Mandate. Entscheidend ist, dass sie einander kennen, Übergänge ermöglichen und dort zusammenarbeiten, wo gesellschaftliche Wirklichkeit sich nicht an institutionelle Zuständigkeitsgrenzen hält.
Vielleicht liegt darin die eigentliche politische Konsequenz der bisherigen Debatte. Die Antwort auf einen zu engen Präventionsbegriff ist kein noch größerer Präventionsbegriff. Sie könnte vielmehr in einer Architektur liegen, die präziser unterscheidet, was verhindert werden muss, was geschützt werden soll und was eine demokratische Gesellschaft aus eigenem Wert fördern möchte.
Was wollen wir verhindern und was wollen wir ermöglichen?
Am Anfang stand die Frage, was wir eigentlich verhindern wollen, wenn wir von Extremismusprävention sprechen. Je genauer man sie stellt, desto schwerer lässt sie sich mit einem einzigen Gegenstand beantworten. Ideologische Schließung, Gewaltlegitimation und konkrete Gefährdung sind miteinander verbunden, aber nicht identisch. Biografische Krisen und soziale Lebenslagen können Radikalisierungsprozesse beeinflussen, ohne deren ideologische Richtung bereits zu erklären. Und phänomenübergreifendes Arbeiten gewinnt gerade dann an Stärke, wenn es solche Gemeinsamkeiten erkennt, ohne die Unterschiede zwischen Ideologien und ihren jeweiligen Gewalt- und Feindbildern einzuebnen.
Daraus folgt kein Argument gegen Extremismusprävention. Im Gegenteil: Je präziser ihr Gegenstand bestimmt ist, desto klarer lässt sich ihr Auftrag begründen. Wo ideologische Verfestigungen bearbeitet, Gewaltlegitimationen hinterfragt, Distanzierungsprozesse unterstützt oder konkrete Gefährdungen reduziert werden sollen, braucht es spezialisierte Prävention und gegebenenfalls auch staatliche Gefahrenabwehr. Die Sorge vor Stigmatisierung darf nicht dazu führen, Risiken nicht mehr benennen zu können. Sie sollte dazu führen, genauer zu benennen, worin ein Risiko besteht, wie es entsteht und an welcher Stelle sinnvoll eingegriffen werden kann.
Gleichzeitig reicht diese Perspektive für eine demokratische Gesellschaft nicht aus. Demokratie lebt auch von Erfahrungen, Fähigkeiten und sozialen Bedingungen, deren Wert nicht davon abhängt, ob sie eines Tages eine Radikalisierung verhindern. Menschen brauchen Räume, in denen sie Selbstwirksamkeit erfahren, Zugehörigkeit entwickeln, Konflikte austragen, Widersprüche aushalten und sich mit unterschiedlichen Vorstellungen davon auseinandersetzen können, wie wir zusammenleben wollen. Diese Bedingungen können präventiv wirken. Ihr gesellschaftlicher Wert erschöpft sich darin aber nicht.
Vielleicht liegt deshalb eine der wichtigsten Aufgaben zukünftiger Politik darin, beides klarer voneinander zu unterscheiden und zugleich besser miteinander zu verbinden. Baden-Württemberg hat mit dem angekündigten Landesprogramm Demokratieförderung die Möglichkeit, dafür eine Architektur zu entwickeln, die Schutz, Prävention und demokratische Ermöglichung nicht gegeneinander ausspielt. Eine solche Architektur müsste wissen, wo spezialisierte Expertise notwendig ist, wo allgemeine soziale und pädagogische Strukturen gestärkt werden müssen und an welchen Stellen unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen sollten.
Eine Demokratie muss nicht alles, was sie stärkt, als Prävention dessen begründen, was sie bedroht. Gerade wenn wir diesen Unterschied ernst nehmen, können wir genauer darüber sprechen, was verhindert werden muss – und zugleich selbstbewusster darüber, was wir als demokratische Gesellschaft ermöglichen wollen.
Vom Fachessay zum Policy Paper
Aus den Überlegungen dieses Beitrags habe ich fünf konkrete fachpolitische Empfehlungen für Baden-Württemberg abgeleitet. Das dazugehörige Policy Paper bündelt die Argumentation kompakt und übersetzt sie in Vorschläge für eine integrierte Präventions- und Demokratieförderungsarchitektur.
Quellen und weiterführende Literatur
Der Artikel ist essayistisch angelegt. Die folgenden Titel markieren die zentralen fachlichen und politischen Bezugspunkte; sie bilden keine vollständige Literaturübersicht.
Allroggen, Marc; Kulaçatan, Meltem; Schetter, Conrad; Yıldırım-Schlüsing, Carina (2025): Wie die deutsche Politik Radikalisierung indirekt fördert. BICC Policy Brief. DOI: 10.60638/6p8z-rr47.
Kulaçatan, Meltem; Allroggen, Marc; Müller, Jochen (2026): Gibt es einen Zusammenhang von Migration und Radikalisierung? Interview auf ufuq.de, 21. Mai 2026.
Jesse, Eckhard (2021): Extremismus. In: Andersen, Uwe; Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktualisierte Auflage. Heidelberg: Springer VS; Onlinefassung bei der Bundeszentrale für politische Bildung.
Bundesrepublik Deutschland: Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), § 4. Begriffsbestimmungen.
McCauley, Clark; Moskalenko, Sophia (2017): Understanding political radicalization: The two-pyramids model. American Psychologist, 72(3), 205–216. DOI: 10.1037/amp0000062.
Moreno Barreneche, Sebastián (2022): The morphological account of political ideologies and the semiosphere. Intersections between the work of Michael Freeden and that of Juri Lotman. Lexia, 39–40, 263–278. DOI: 10.53136/979122180426315.
Zmigrod, Leor (2020): The role of cognitive rigidity in political ideologies: theory, evidence, and future directions. Current Opinion in Behavioral Sciences, 34, 34–39. DOI: 10.1016/j.cobeha.2019.10.016.
Freiheit, Manuela; Uhl, Andreas; Zick, Andreas (2022): Phänomenübergreifende Radikalisierungsprävention. Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt MAPEX. Bundeszentrale für politische Bildung, Infodienst Radikalisierungsprävention.
Meiering, David; Dziri, Aziz; Foroutan, Naika; Teune, Simon; Lehnert, Esther; Abou Taam, Marwan (2018): Brückennarrative – Verbindende Elemente für die Radikalisierung von Gruppen. PRIF Report 7/2018, Frankfurt am Main.
Busher, Joel; Macklin, Graham (2015): Interpreting ‘Cumulative Extremism’: Six Proposals for Enhancing Conceptual Clarity. Terrorism and Political Violence, 27(5), 884–905. DOI: 10.1080/09546553.2013.870556.
Möller, Kurt (2019): Das Konzept »Pauschalisierende Ablehnungskonstruktionen« (PAKOs) und die KISSeS-Strategie – Theoretische Grundlagen, empirische Befunde und zentrale Schlussfolgerungen. In: Kurt Möller; Florian Neuscheler (Hrsg.): »Wer will die hier schon haben?« Ablehnungshaltungen und Diskriminierungen in Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 91–110.
Böckenförde, Ernst-Wolfgang (1976): Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation. In: Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht. Frankfurt am Main: Suhrkamp, insbesondere S. 60.
Land Baden-Württemberg (2026): Aus Verantwortung fürs Land – Gemeinsam stark in stürmischen Zeiten. Koalitionsvertrag 2026–2031, insbesondere S. 94.
CLIX (2026): Bedarfserhebung unter Fach- und Leitungskräften des Integrationsmanagements Baden-Württemberg (n = 62). Unveröffentlichte Projektdaten; Auswertung der ersten Projektphase.